Einvernehmliche Scheidung

Ihre Situation

  • Sie stehen vor einer (möglichen) Trennung oder Scheidung
  • Sie fürchten sich vor einem Rosenkrieg und den Folgen daraus
  • Sie wollen vor allem für Ihre Kinder eine tragfähige Lösung erzielen (Denn Sie bleiben in jedem Fall Eltern)
  • Sie wollen eine verbindliche Regelung aller  für eine einvernehmliche Scheidung notwendigen Details
  • ev. möchten Sie nur Teilbereiche einer Trennung oder Scheidung in der Mediation klären.

Das kann Mediation

Mediation bei einer einvernehmlichen Scheidung hat eine lange Tradition. Im geschützten Rahmen klären Sie alle für eine einvernehmliche Trennung erforderlichen Regelungen, vor allem alle Regelungen die ihre Kinder betreffen (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), Vermögensaufteilung (Ehewohnung, Ersparnisse, Schulden), Ehegattenunterhalt und alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind.

Selbstverständlich können sie auch nur einzelne Themen im Rahmen einer “Scheidungsmediation” klären.

Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Scheidungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine einvernehmliche Scheidung erforderlichen Regelungen.

Sollte sich im Laufe des Mediationsverfahren herausstellen, dass eine Trennung bzw. Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt vermeidbar wäre, so können auch temporäre Vereinbarungen (zB “Trennung auf Zeit”) getroffen werden oder über die Voraussetzungen einer Wiederannäherung gesprochen werden.

Auch nach einer Scheidung kann ein Mediationsverfahren sinnvoll sein, wenn es - trotz einvernehmlicher oder gerichtlicher Scheidung - zu Differenzen kommt, die einer Regelung bedürfen.

Interesse?

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