Mediation bei einer einvernehmlichen Scheidung hat eine lange Tradition. Im geschützten Rahmen klären Sie alle für eine einvernehmliche Trennung erforderlichen Regelungen, vor allem alle Regelungen die ihre Kinder betreffen (Obsorge, Kindesunterhalt, Kontaktrecht, hauptsächlicher Aufenthaltsort), Vermögensaufteilung (Ehewohnung, Ersparnisse, Schulden), Ehegattenunterhalt und alle Regelungen, die für sie im Rahmen der Trennung wichtig sind.
Selbstverständlich können sie auch nur einzelne Themen im Rahmen einer “Scheidungsmediation” klären.
Auf Wunsch protokollieren die Mediatoren die getroffene Regelung schriftlich. Je nach Umfang der Scheidungsmediation enthält dieses Protokoll alle für eine einvernehmliche Scheidung erforderlichen Regelungen.
Sollte sich im Laufe des Mediationsverfahren herausstellen, dass eine Trennung bzw. Scheidung zum jetzigen Zeitpunkt vermeidbar wäre, so können auch temporäre Vereinbarungen (zB “Trennung auf Zeit”) getroffen werden oder über die Voraussetzungen einer Wiederannäherung gesprochen werden.
Auch nach einer Scheidung kann ein Mediationsverfahren sinnvoll sein, wenn es - trotz einvernehmlicher oder gerichtlicher Scheidung - zu Differenzen kommt, die einer Regelung bedürfen.